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Allgemeines und Haftungsausschluss

Allgemeiner Haftungsausschluss für Gruppenausfahrten

Die Teilnahme an einer Ausfahrt erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Alle Teilnehmenden bestätigen mit ihrer Anmeldung, dass sie sich der spezifischen Gefahren bewusst sind und die Straßenverkehrsordnung sowie die jeweiligen Waldgesetze einhalten.

Gesundheits- und Ausrüstungsanforderungen

Die Teilnehmenden müssen in körperlich guter Verfassung sein und über ausreichende fahrerische Fähigkeiten verfügen, um sicher in der Gruppe fahren zu können. Ihre Fahrräder müssen in technisch einwandfreiem und gewartetem Zustand sein. Es besteht Helmpflicht.

Haftungsausschluss

Der Verein übernimmt keine Haftung für:

  • Unfälle, Diebstahl oder sonstige Schadensfälle.

  • Schäden an Material oder Dritten.

  • Die Beschaffenheit der Strecke (Wege, Wegführung).

  • Verletzungen (z.B. in Folge eines Sturzes)

Es wird dringend empfohlen, eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen, um sich gegen etwaige Risiken abzusichern.

Verhalten während der Ausfahrt

Alle Teilnehmenden sind für sich selbst verantwortlich und müssen sich entsprechend versorgen. Sie haben Sorge dafür zu tragen, alle Gesetze im Sinne der StVO einzuhalten und die allgemeinen Grundsätze des Fahrens in der Gruppe zu beachten. Es wird erwartet, dass die Fahrgeschwindigkeit den fahrerischen Fähigkeiten und der körperlichen Verfassung angepasst wird.

Schlussbestimmungen

Die Anerkennung des Haftungsausschlusses wird mit der Anmeldung zur Ausfahrt rechtswirksam und gilt auch für Radfahrer, die ohne Anmeldung teilnehmen. Der Verein haftet nicht für das Abhandenkommen von Gegenständen oder deren Verschlechterung durch Gebrauch oder Missbrauch Dritter oder der Teilnehmenden selbst.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Graz. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

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